SMASI Media ist eine Marke der V-Tribe UG (haftungsbeschränkt). Nachfolgend finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der V-Tribe UG (haftungsbeschränkt), Süderfeldstraße 29, 22529 Hamburg, vertreten durch den Geschäftsführer Leonard Boes, Handelsregister am Amtsgericht Hamburg, HRB 170633 (nachfolgend: „SMASI Media“)
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die SMASI Media mit ihren Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ [„AG“] genannt) handelt.
(2) SMASI Media schließt keine Verträge mit Verbrauchern ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit SMASI Media als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als SMASI Media ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wennSMASI Media in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.
§ 2 Leistungen von SMASI Media / Mitwirkung des Kunden
(1) SMASI Media erbringt individuelle Beratungs- und Agenturdienstleistungen im Bereich des Online-Marketings. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet SMASI Media nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere kann SMASI Media den Erfolg bestimmter Werbemaßnahmen lediglich anhand von Erfahrungswerten prognostizieren. Dem Kunden ist bewusst, dass ein diesbezüglicher Erfolg auch wegen diverser weiterer Parameter und Faktoren, die Einfluss auf eine Werbekampagne haben, von SMASI Media nicht geschuldet wird. Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Werbemaßnahme vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht im Grundsatz nicht.
(2) Wenn SMASI Media für den Kunden eine Dienstleistung im Bereich der Anfragengewinnung erbringt, gelten Anfragen dann als qualifiziert, wenn sie sich über den von SMASI Media unter Mithilfe des Kunden definierten und erstellten Prozess eingetragen haben (nach Werbeschaltung, vor Bearbeitung des Interessenten seitens des Kunden) und damit ein Interesse an den Produkten und der Dienstleistung des Kunden gezeigt haben. Sollten sich Bewerber mehrfach über den zuvor genannten Prozess qualifizieren, so gelten sie als Neueintragung, wenn die Eintragung nicht innerhalb der nächsten 30 Tagen nach der vorangegangenen Eintragung erfolgt.
(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch SMASI Media, bleibt der Vergütungsanspruch von SMASI Media unberührt.
(4)Aufgrund unserer Erfahrung behalten wir uns vor, über Art und Inhalt der Werbeschaltungen unserer Kunden zu entscheiden. Diese Voraussetzung ist Bestandteil eines jeden Vertrages, dies gilt auch für nachträgliche Abänderungen der Verträge. Die Werbeschaltung wird von SMASI Media grundsätzlich und ausschließlich nach besten Wissen und Gewissen aufgebaut und geschalten.
(5) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen, etc.) ausschließlich selbst verantwortlich.
(6) Wir weisen darauf hin, dass Werbeplattformen wie Facebook und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen oder Werbekonten zu sperren. Für ein solches Vorgehen ist SMASI Media nicht verantwortlich. Dieses Verhalten von Facebook hat kein Einfluss auf den Vergütungsanspruch von SMASI Media.
(7) SMASI Media steht in Bezug auf die gegenüber dem Kunden zu erbringenden Beratungsdienstleistungen ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(8) SMASI Media ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
(9) Die vereinbarte Vergütung von SMASI Media in Bezug auf deren Beratungsdienstleistungen enthalten vorbehaltlich anderslautender Absprache kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Kunden. Dieses ist vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar an den
Werbeplattformbetreiber zu entrichten.
(10) SMASI Media garantiert keine konkrete Anzahl an Kundenanfragen und keine diesbezüglich bestimmte Qualität im Rahmen der durch die für den Kunden lancierten Werbekampagnen.
(11) Landingpages und Domains (auch Subdomains), die im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden von SMASI Media zur Verfügung gestellt werden, sind nach Beendigung der Zusammenarbeit an SMASI Media zu übergeben. Dem Kunden steht kein Nutzungsrecht über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus zu.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen SMASI Media und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form von SMASI Media zu erhalten.
(2) Fernmündlich kommen Verträge zwischen SMASI Media und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Kunde willigt ein, dass SMASI Media das Telefonat und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet, falls von SMASI Media gewünscht.
§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Die Leistungen von SMASI Media unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.
(2) SMASI Media kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.
(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. SMASI Media kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber SMASI Media nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und SMASI Media überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.
(5) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist SMASI Media verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Die Leistungen von SMASI Media zur Mängelbeseitigung sind dabei nach Zeitaufwand zu vergüten, sofern sie zwei Zeitstunden überschreiten. Dies gilt auch für Leistungen zur Beseitigung von Mängeln, die nach Abnahme festgestellt werden. Insoweit ist ein branchenüblicher Stundensatz einer Unternehmensberatung in Ansatz zu bringen.
(6) SMASI Media ist bei Vorliegen eines erheblichen Mängels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten, Absatz (5) gilt entsprechend. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.
(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird SMASI Media dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.
(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von SMASI Media gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von SMASI Media hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.
(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.
§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von uns angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich oder schriftlich, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und in der Währung Euro (€).
(2) Die Bezahlung unserer Leistungen erfolgt sofort nach Rechnungserteilung, entweder durch Rechnungsstellung oder per SEPA-Lastschriftmandat. Die Vergütung unserer Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, unser Angebot ist anders lautend. Eine uns erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sollte eine Zahlung per SEPA -Lastschriftmandat vereinbart worden sein, sind Sie zu diesem Zweck verpflichtet und erklären Ihr Einverständnis, uns im Nachgang des Telefonats unmittelbar ein schriftliches und von Ihnen unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat oder den auf unsere Seite zur Verfügung gestellten Link zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats auszufüllen auszufüllen und zu übermitteln.
SMASI Media
V-Tribe UG (haftungsbeschränkt)
Süderfeldstraße 29
22529 Hamburg
Dazu ist folgendes Muster von Ihnen zu verwenden:
Ich ermächtige die V-Tribe UG (haftungsbeschränkt), Süderfeldstraße 29, 22529 Hamburg, vertreten durch den Geschäftsführer Leonard Boes, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto
IBAN:
mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der V-Tribe UG (haftungsbeschränkt), Süderfeldstraße 29, 22529 Hamburg auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren.
Vorname und Name des Kontoinhabers
Straße und Hausnummer des Kontoinhabers
Postleitzahl und Ort
Kreditinstitut (Name und BIC)
IBAN:
Ort, Datum
Unterschrift des Kontoinhabers
(4) SMASI Media stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung nach erfolgreichem Lastschrifteinzug aus.
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen an SMASI Media zu überweisen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
(7) Bei einer beliebigen (sowohl entgeltlich, als auch unentgeltlich) Form der Zusammenarbeit ist SMASI Media berechtigt, das Logo des Partners auf der eigenen Webseite https://smasi-media.de zu Werbezwecken zu verwenden.
§ 6 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. Sollte der Hauptvertrag keine Laufzeit beinhalten, gilt eine dreimonatige Laufzeit als vereinbart.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
§ 7 Verzug / Rücktritt
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch SMASI Media beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei SMASI Media eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei SMASI Media vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält SMASI Media sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber in Verzug, ist SMASI Media berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. SMASI Media wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.
(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.
§ 8 Erfüllung
(1) SMASI Media wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. SMASI Media ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass SMASI Media bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird SMASI Media Auskunft über die erbrachten Dienste erteilen.
(3) Ist SMASI Media gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von SMASI Media unberührt.
(4) SMASI Media ist berechtigt, für Kunden generierte Kontakte zur Qualitätssicherung selbst im Namen des Kunden anzurufen.
§ 9 Haftung
(1) SMASI Media haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SMASI Media nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet SMASI Media nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen oder Werbekonten zu sperren. Für eine solche Vorgehensweise und die damit verbundenen Nachteile und Schäden für den Kunden haftet SMASI Media nicht. Ferner ist die Haftung der SMASI Media für die Hackangriffe und die damit verbundenen finanziellen Schäden ausgeschlossen, sofern sie nach den aktuellen Sicherheitheitsstandards Ihre Zugänge gesichert hat.
(4) Der Kunde ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten verpflichtet, SMASI Media ausschließlich solches Bild-/Video-/Tonmaterial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde stellt SMASI Media insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung geistigen Eigentums vollständig frei.
§ 10 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Der Auftraggeber versichert, bei der Datenweitergabe an SMASI Media die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
(2) Sofern eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung zwischen dem Kunden und SMASI Media abzuschließen ist, wird der Kunde SMASI Media vor Beginn der Dienstleistungen darauf hinweisen.
(3) Der Kunde stellt SMASI Media von der Haftung wegen Verstößen gegen die DS-GVO und das BDSG vollumfänglich frei, es sei denn, SMASI Media hat diese Verstöße ausschließlich allein zu verantworten.
§ 11 Urheberrecht, Nutzungsrechte
(1) Wir haben an allen Bildern, Videos, Texten, Webinaren, Datenbanken, die von uns veröffentlicht werden, Urheberrechte. Jegliche Nutzung ist ohne Zustimmung von uns nicht gestattet.
(2) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die im passwortgeschützten Mitgliederbereich von uns hinterlegten Inhalte. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Vervielfältigung der von uns hinterlegten Inhalte ist strengstens untersagt. Vervielfältigt der Kunde Inhalte aus dem geschützten Mitgliederbereich oder gibt diese an nicht berechtigte Dritte weiter, gilt ein angemessene und von uns festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe als vereinbart.
(3) Der Kunde erhält kein Nutzungsrecht in Bezug auf Werbetexte / Anzeigen, die von uns auf unseren Webseiten oder innerhalb von Foren / Gruppen veröffentlicht sind.
(4) Es ist untersagt, die vermittelten Inhalte und die zur Verfügung gestellten Vorlagen, Strategien und Konzepte an Dritte weiterzugeben oder sie im gewerblichen Kontext an Dritte anzubieten, sofern dies nicht eindeutig mit SMASI Media abgestimmt wurde. Verstößt der Kunde gegen diese Vereinbarung, gilt eine angemessene und von uns festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe als vereinbart.
(5) Zuwiderhandlungen gegen die Absätze 1 und 2 werden bei einer Strafverfolgungsbehörde zur Anzeige gebracht.
§ 12 Rechte Dritter
(1) Stellt der Kunde SMASI Media Material zur Verfügung (Fotos, Videos), das SMASI Media bei der Werbeanzeige verwenden soll/kann, so gewährleistet der Kunde, dass das überlassene Material frei von Rechten Dritter ist oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen.
(2) Der Kunde stellt SMASI Media in diesem Zusammenhang wegen Verstöße gegen Rechte Dritter in vollem Umfang frei.
§ 13 Referenzwerbung
(1) Der Kunde ist damit einverstanden, dass SMASI Media seinen/ihren Namen und sein/ihr Logo zeitlich und örtlich unbeschränkt auf der Website und den Social-Media-Auftritten von SMASI Media verwenden darf, um über die Leistungserbringung bzw. Zusammenarbeit zu informieren und damit zu werben.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von SMASI Media maßgebend.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
AGB Stand: 24.10.2023